2024

Der Kongress für ambulante Dermatologie
13. bis 15. September 2024

AGB

AGB Teilnehmer

Geltungsbereich Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Auftragnehmer Med-up GbR. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit. Diese AGB gilt für alle Weiterbildungsmaßnahmen, Seminare, Trainings, Arbeitskreise, Workshops etc. Die AGB des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Anmeldung/Anmeldebestätigung Die Anmeldung zu der Konferenz und den Workshops erfolgt über das Online-Formular und schriftlich, per Fax, E-Mail oder postalisch. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Mit der Anmeldung erkennen Sie diese Geschäftsbedingungen an. Der Erhalt unserer Anmeldebestätigung gilt als Annahme der Anmeldung und ist damit rechtsverbindlich. Ist die maximale Teilnehmerzahl eines Workshops bereits erreicht, wird der Teilnehmer auf eine Warteliste gesetzt und hierüber unmittelbar informiert.

Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung angegebenen Gebühren. Der Teilnahmebetrag ist nach Erhalt der Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen bzw. spätestens vor Konferenzbeginn fällig. Im Preis sind die Seminarunterlagen, Dozentenhonorare sowie Nutzung der Einrichtungen und Pausengetränke und Imbiss während der Veranstaltung enthalten. Nicht eingeschlossen sind etwaige Reise-, Übernachtungskosten sowie Aufwendungen für Verpflegungskosten.

Stornierung, Umbuchung und Benennung eines Ersatzteilnehmers Ihre Workshopbuchung können Sie fristgemäß bis zu dem von uns genannten Datum bzw. wenn nicht anders angegeben spätestens 4 Wochen vor dem offiziellen Workshopbeginn kostenlos und ohne Begründung stornieren. Zur Stornierung eines Workshops genügt es, wenn Sie uns formlos eine kurze Nachricht per E-Mail, Post oder Fax senden, in der Sie uns mitteilen, welchen Workshop unter Angaben der Rechnungsnummer Sie stornieren möchten. Die Nennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit möglich, eine Umbuchung erfolgt kostenlos. Eine Umbuchung des Workshops erfolgt schriftlich nach Absprache mit uns und bei Verfügbarkeit freier Plätze zur gewünschten Veranstaltung, gegebenenfalls muss der Differenzbetrag nachträglich entrichtet werden. Bei Absagen nach der Abmeldefrist von 4 Wochen vor Veranstaltungstermin (falls im Buchungsformular nicht anderes angegeben) sowie bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag wird eine Stornierungspauschale von 30 Euro berechnet, gegebenenfalls darüberhinaus bezahlte Teilnahmegebühren werden erstattet. Der/die Teilnehmende (Vertragspartner/in) ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit seinem/ihrem Rücktritt Med-up keine oder geringere Kosten entstanden sind. Auch wir behalten uns bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vor, einen Workshop abzusagen und/oder räumlich und zeitlich zu verlegen und Ersatzreferenten einzusetzen. Diesbezügliche Änderungen werden möglichst frühzeitig mitgeteilt. Sollte ein Workshop nicht stattfinden oder die Teilnehmer wegen Terminverschiebung (von unserer Seite) nicht teilnehmen können, so werden die bereits gezahlten Gebühren erstattet. Ein Anspruch auf Schadenersatz bzw. den Ersatz entstandener Auslagen entsteht dadurch nicht.

Zertifikat Die Teilnehmer eines Workshops erhalten im Anschluss ein Zertifikat als Teilnahmebestätigung.

Haftung Für die Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit der Seminarinhalte und der Seminarunterlagen sowie die Erreichung des jeweils vom Teilnehmer angestrebten Lernziels übernehmen wir keine Haftung. Der Auftragnehmer schuldet dem Teilnehmer für die zu erbringenden Leistungen keinen Leistungserfolg, sonder lediglich die Leistung von Diensten durch fachlich qualifizierte Referenten. Wir haften nur für Schäden, die von unseren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, und dies auch nur einmalig bis zur Höhe der Gesamtvergütung. Die Teilnehmer haften nach den Grundsätzen des BGB für Schäden, die sie im Zusammenhang mit dem Workshopbesuch verursachen.

Copyright Wir behalten uns alle Rechte an den Seminarunterlagen und Präsentationen vor, insbesondere die der Übersetzung und der Vervielfältigung. Dies gilt auch für Auszüge der Unterlagen. Ohne schriftliche Genehmigung der Med-up GbR darf kein Teil dieser Unterlagen in irgendeiner Form verarbeitet, verbreitet, vervielfältigt oder öffentlich wiedergegeben werden.

Sonstiges Der Teilnehmer erklärt sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden, soweit dies für den Zweck dieses Vertrages erforderlich ist. Ferner erklärt er sich mit der Weitergabe der von ihm angegebenen E-Mail-Adresse und evtl. Kontaktdaten an den BVDD und gegebenenfalls den Workshop-Sponsor der Weiterbildungsmaßnahme zwecks Workshopsbezogenen-Informationsaustausch einverstanden. Gerichtsstand ist Berlin. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

AGB Industrieausstellung

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Med-up GbR, Goltzstraße 39, 10781 Berlin oder Design pur GmbH, Dieffenbachstraße 19, 10967 Berlin – im Folgenden „Med-up oder Design pur“ – und allen Firmen im Bereich der Planung, Organisation und Durchführung von Fortbildungen und Veranstaltungen im In- und Ausland.

Abweichende Regelungen, Ergänzungen, Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Med-up oder Design pur.

Abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen werden, sofern sie nicht von Med-up oder Design pur schriftlich bestätigt werden, nicht Vertragsinhalt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 I BGB.

2. Vertragsschluss

Mit Zugang eines von Med-up oder Design pur zur Verfügung gestellten unterzeichneten Buchungsformulars ü̈ber eine Ausstellungsfläche oder eine Präsentationsleistung, unterbreitet die Firma der Med-up oder Design pur ein bindendes Vertragsangebot.

Med-up oder Design pur kann dieses Vertragsangebot innerhalb einer Frist von zwei Wochen gegenüber der Firma mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung annehmen.

Mit dem fristgerechten Zugang der Auftragsbestätigung entsteht ein bindender Vertrag zwischen der Firma und Med-up oder Design pur.

Med-up oder Design pur behält sich vor, auch nach Vertragsschluss einzelne Firmen von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen, sofern bei der jeweiligen Firma ein wichtiger Grund vorliegt. Ein Anspruch auf Schadenersatz über gegebenenfalls bereits an Med-up geleistete Zahlungen hinaus besteht nicht.

3. Vergabe der Ausstellungsflächen

Die Lage der zugeteilten Ausstellungsfläche kann aus der Planskizze entnommen werden. In der Regel erfolgt die Vergabe der Standflächen in der Reihenfolge des Einganges der Anmeldungen, unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten.

Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Standzuteilung wird schriftlich bestätigt.

Im Laufe der weiteren Planung können sich aus unvorhersehbaren Gründen geringfügige Abweichung der Flächenzuteilung bis

zu 10% ergeben, die die Lage oder Größe der einzelnen Stände betreffen. Ansprüche des Ausstellers an Med-up oder Design pur können in diesem Fall nicht abgeleitet werden.

3a. Vergabe der Präsentationsmöglichkeiten

Die Vergabe der Präsentationsleistungen erfolgt nach Eingang der Buchungen. Es können keine Ansprüche auf mündlich angebotene Optionen oder auf bestimmte Leistungen geltend gemacht werden.

4. Leistungen / Umsetzung

Die in den Anmeldeformularen enthaltenen Leistungen sind grundsätzlich abschließend. Die Aufnahme von zusätzlichen Leistungen, ist im Rahmen von zusätzlichen schriftlichen Vereinbarungen möglich, muss jedoch vorab mit Med-up oder Design pur abgestimmt und genehmigt werden.

Med-up oder Design pur sichert die Umsetzung und Überwachung der gebuchten Leistungen im Rahmen der gebuchten Veranstaltung zu. Med-up oder Design pur übernimmt jedoch keine Garantien für Besucherzahlen, Teilnahme aller angekündigten Referenten oder Programminhalte und auch keinerlei Umsatzgarantien.

5. Anmietung von Ständen

Sofern der Vertrag die Anmietung von Ständen beinhaltet, gilt Folgendes:

Grundsätzlich wird nur die reine Fläche vermietet. Im Mietpreis sind keinerlei Aufbauten, Anschlüsse und / oder Ausstattung

Enthalten, es sei denn, sie sind explizit in der Buchungsbestätigung aufgeführt. Die in den Aussteller-Informationen jeweils angegebene maximale Standhöhe darf nicht überschritten werden.

Nachbarstände dürfen durch Aufbauten und Transparente in ihrer Eigenwerbung nicht behindert werden. Stand-Rückwände sind grundsätzlich vom Boden bis zur Oberkante sauber und hindernisfrei zu halten.

Die Details bzgl. Standaufbau, Standgestaltung und/oder Zusatzregelungen sind in den veranstaltungsspezifischen Allgemeinen Ausstellerinformationen und/ oder im Ausstellerhandbuch festgelegt und für die Firma verbindlich.

6. Behördliche Vorschriften

Die Firma ist für die Einhaltung behördlicher Brand- und Strahlenschutz- sowie der Unfallverhütungsvorschriften voll verantwortlich. Die Firma garantiert die Weiterleitung aller Vorgaben und Vorschriften an alle Beteiligten, z.B. Agenturen, Messebauer, etc. und steht für die Einhaltung durch Dritte ein. Insbesondere die internen Bestimmungen im Ausstellungsgebäude sind für alle Aussteller und deren Zulieferer verbindlich.

Nach den Leitsätzen der Arbeitsgemeinschaft für Unfallverhütung ist die Firma verpflichtet, nur einwandfreie gesicherte Maschinen, Apparate und sonstige Betriebseinrichtungen zu zeigen, die den berufsgenossenschaftlichen

Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Die Vorschriften des „Gesetzes über technische Arbeitsmittel“ vom 24.Juni 1968 BGBL B, Seite 717, in der jeweils geltenden Form sind zu beachten. Für jeden Personen- oder Sachschaden, der durch Maschinen, Apparate, Geräte usw. entsteht, haftet die Firma.

Dei Umsetzung der jeweils gültigen Vorschriften des Infektionsschutzgesetztes wird vom Veranstalter im Rahmen der Veranstaltungsplanung für den Publikumsbereich umgesetzt, für die Umsetzung auf der Ausstellungsfläche ist der jeweilige Aussteller verantwortlich, eine Unterstützung durch den Veranstalter ist nach Absprache möglich, die entstehenden Zusatzkosten sind vom Aussteller zu übernehmen.

7. Durchführung von veranstaltungsbegleitenden Zusatzveranstaltungen

Für die Durchführung von veranstaltungsbegleitenden Zusatzveranstaltungen gelten folgende Bestimmungen:

Bei der Platzierung und Durchführung von veranstaltungsbegleitenden Zusatzveranstaltungen wird nach Möglichkeit Rücksicht auf die Inhalte und die Mitbewerbersituation bei Parallel-Veranstaltungen genommen. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Zeit-Slot bzw. Raum bzw. ein entsprechende Lage des Ausstellungsstandes. Med-up oder Design pur trägt dafür Sorge, dass alle Informationen zu den veranstaltungsbegleitendenZusatzveranstaltungen in den Fortbildungs-Drucksachen und im Internet veröffentlicht werden. Die Firma verpflichtet sich daher, Titel und Programm der veranstaltungsbegleitenden Zusatzveranstaltungen pünktlich zu den vereinbarten Terminen an Med-up oder Design pur zu übersenden. Eine verspätete Übersendung kann bedingen, dass die Informationen nicht oder unvollständig erscheinen.

Für die veranstaltungsbegleitenden Zusatzveranstaltungen stehen üblicherweise die Räume zur Verfügung, die auch in den normalen Veranstaltungsablauf eingebunden sind. Bereits vorhandene Technik und Ausstattung stehen der Firma zur Verfügung. Sollte die Firma Umbauten wünschen, besteht hierauf keinerlei Anspruch.

Auf entsprechende Wünsche kann insbesondere nur dann eingegangen werden, sofern diese zeitlich durchführbar sind.

Hierdurch entstehende Zusatzkosten werden durch die Firma getragen.

Die Firma ist grundsätzlich selbst für eine mögliche Fortbildungszertifizierung der veranstaltungsbegleitenden Zusatzveranstaltungen und die Ausgabe der Zertifikate vor Ort verantwortlich. Die Beantragung der Fortbildungszertifizierung durch Med-up oder Design pur ist nur nach gesonderter schriftlicher Bestätigung vorauszusetzen und gegebenenfalls mit zusätzlichen Kosten verbunden.

8. Zahlungsbedingungen

Die in den Anmeldeformularen und sonstigen Unterlagen von Med-up oder Design pur enthaltenen Preise sind grundsätzlich in EUR angegeben, es sind sofern nicht anderweitig angegeben Netto-Preise und werden zzgl. der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Umsatzsteuer und gegebenenfalls gemäß den Umsatzsteuervorgaben des Veranstaltungslandes in Rechnung gestellt.

Mit Abschluss des Vertrages, gemäß Ziffer 2 wird der Gesamtbetrag für die gebuchten Leistungen fällig. Eine ordnungsgemäße Rechnung wird von Med-up oder Design pur an die Firma übersandt. Die gesamte Rechnungssumme ist innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Skontoabzug zu begleichen. Bankgebühren bei Überweisungen aus dem Ausland und ggf. Wechselkursdifferenzen gehen zu Lasten der Firma.

Die vollständige Bezahlung der Rechnungssumme ist Voraussetzung und Bedingung für die Vertragserfüllungsverpflichtung von Med-up und für eine eventuelle Teilnahme an der Fortbildung bzw. an der Veranstaltung.

Verhält sich die Firma vertragswidrig, insbesondere durch Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist Med-up oder Design pur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Ausbleiben der Zahlung des fälligen Mietpreises durch die Firma ist Med-up oder Design pur zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Firma zuvor eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt wurde oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

9. Nebenkosten

Alle zusätzlich bestellten Leistungen werden separat in Rechnung gestellt. Unabhängig davon kann die Firma anteilig mit einer

Pauschale für Müllentsorgung nach Maßgabe der jeweiligen Ausstellerinformationen belastet werden oder Kosten für die Entsorgung außergewöhnlicher Abfälle, die durch die Firma verursacht wurden nachträglich belastet werden. Dasselbe gilt für die Reinigung von Verschmutzungen, die durch den Ausstellungsstand der Firma bedingt wurden.

Kosten für die ggf. Herstellung von Werbematerial, und Broschüren, Reisekosten für Referenten, Präsentationsmaterial etc. anfallen, sind im Rahmen der vertraglich festgelegten Preise nicht enthalten und müssen von der Firma selbst getragen werden, es sei denn diese Kostenübernahme wurde von Med-up oder Design pur schriftlich vereinbart.

10. Stornierung/Kündigung

Stornierungen / Kündigungen von Verträgen müssen generell schriftlich bei Med-up oder Design pur eingehen.

Nach Vertragsschluss kann die Firma bis 24 Wochen vor Fortbildungs- oder Veranstaltungsbeginn gegen Zahlung einer Stornierungsgebühr von 25% der vertraglich vereinbarten Gesamtsumme den Vertrag stornieren / kündigen.

Nach Ablauf dieser Frist sind 100% der vertraglich vereinbarten Gesamtsumme fällig.

In jedem Fall ist von der Firma eine pauschale Bearbeitungsgebühr von EUR 150,-- zu entrichten.

Für Verträge, die zu einem Zeitpunkt geschlossen wurden, die bereits in der Stornierungs- oder Kündigungsfrist liegen, ist diese Regelung unverändert gültig.

Stornierungsbedingungen die in fortbildungsspezifischen Unterlagen festgelegt sind, haben abweichend davon Vorrang.

11. Administration / Bearbeitungsgebühren

Die mit den Anmeldeformularen abgeforderten Informationen bzgl. Rechnungslegung sowie vertrags- und umsetzungsrelevante Daten sind korrekt an Med-up oder Design pur zu übermitteln. Entsteht auf Grund von fehlenden und / oder unrichtigen Daten ein administrativer Zusatzaufwand, so ist dieser von der Firma zu ersetzen, und zwar mindestens in Höhe einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von € 150,--.

12. Bild- und Tonaufnahmen, Tonwiedergabe

Bild- und Tonaufnahmen bzw. Übertragungen der Firma oder Dritter bedürfen der Zustimmung von Med-up sowie der beteiligten Personen. Die Benutzung von Megaphonen, Lautsprechern oder anderen Möglichkeiten der Tonwiedergabe ist generell untersagt und bedarf der Genehmigung durch Med-up oder Design pur, diese kann aus Veranstaltungsrelevanten Gründen auch während der Veranstaltung eingeschränkt werden. In jedem Fall ist zu vermeiden, dass der Ablauf der Veranstaltung gestört wird.

Die Anmeldung und Gebührenzahlung bei der GEMA ist Angelegenheit der Firma.

Med-up ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen sowie Film- und Videoaufnahmen vom Fortbildungsgeschehen anfertigen zu lassen und für die Werbung oder Presseveröffentlichungen zu verwenden, ohne dass die

Firma hiergegen Einwendungen oder Vergütungsansprüche erheben kann.

13. Höhere Gewalt

Med-up ist bei Vorliegen von ihm nicht verschuldeter zwingender Gründe oder im Falle höherer Gewalt berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, zu verschieben oder zu verkürzen. Findet die Veranstaltung aus den vorgenannten Gründen nicht statt, so kann Med-up oder Design pur bis zu 25% der Rechnungssumme als allgemeine Unkosten einbehalten. Ein weitergehender Anspruch von Med-up oder Design pur gegen die Firma entsteht nur dann, wenn die Firma besondere, zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten in Auftrag gegeben hat.

14. Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, während der gesamten Dauer der Zusammenarbeit sowie auch nach Beendigung dieses Vertrages, absolute Vertraulichkeit und Stillschweigen gegenüber Dritten über alle schützenswerten Vorgänge und Daten zu bewahren. Jede Partei wird diese Verpflichtung an die mit den Aufgaben befassten Personen und Erfüllungsgehilfen weitergeben und diese ebenfalls zum Stillschweigen verpflichten.

15. Datenschutzklausel

Med-up oder Design pur behandelt alle personenbezogenen Daten nach den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes.

Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung persönlicher Daten geschieht ausschließlich zum Zweck der Organisation und Durchführung der Veranstaltung. Die Daten werden nur an Dritte weitergegeben, die direkt in den Veranstaltungsablauf involviert sind und wenn der organisatorische Ablauf dies erforderlich macht.

Mit der Unterschrift auf dem von Med-up oder Design pur zur Verfügung gestellten Anmeldeformular erklärt der jeweilige Unterzeichner sein Einverständnis, dass die hier von ihm gemachten Angaben zu seiner Person im Rahmen der Abwicklung der jeweiligen Fortbildung erfasst, gespeichert, verarbeitet und den jeweiligen Erfordernissen entsprechend an Dritte, (z.B. den Veranstalter, wenn Med-up oder Design pur die Veranstaltung nur als agentur betreut) weitergegeben werden dürfen.

Der Gesetzgeber legt Med-up oder Design pur auf, das Einverständnis der Firma zur Erfassung, Speicherung und Verarbeitung von persönlichen Daten einzuholen. Wenn die Firma ihr Einverständnis nicht erteilt, ist Med-up oder Design pur berechtigt, der Firma die Zulassung zur Veranstaltung zu verweigern.

16. Nebenabreden

Nebenabreden zu dem jeweiligen Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, etwas anderes gilt dann, wenn eine gesetzlich unbeschränkbare Vertretungsmacht besteht oder eine Rechtsscheinsvollmacht vorliegt.

17. Haftung und Verfallsklausel

Die verschuldensunabhängige Haftung von Med-up oder Design pur für anfängliche Sachmängel wird ausgeschlossen.

Ansprüche der Firma gegen Med-up oder Design pur verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden.

Lehnt Med-up oder Design pur den Anspruch schriftlich ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Ablehnung oder des Fristlaufs gerichtlich geltend gemacht wird.

Diese Fristen gelten nicht für Ansprüche der Firma gegenüber Med-up oder Design pur wegen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie für Ansprüche, die sich aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ergeben.

18. Schlussbestimmungen

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Med-up GbR oder Design pur GmbH und der Firma gilt, auch wenn diese ihren Geschäftssitz im Ausland innehält, deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Med-up.


Veranstalter und Organisation: Med-up GBR Albert Dommer Goltzstraße 29 10781 Berlin Tel. 030 20 23 88 320 Fax 030 20 23 88 329 info@med-up.de und Design pur GmbH Dieffenbachstraße 19, 10967 Berlin Tel. 030 69811930 ad@designpur.de